Wenn Minderheitenschutz zur Tyrannei der Minderheiten wird

Ohne Frage: Minderheitenschutz ist ein wichtiges Gut in einer jeden Demokratie. Denn ohne diesen unterläge das Individuum der Herrschaft der Masse. Doch da ein demokratischer Staat auf unveräußerlichen Grundrechten als Fundament errichtet ist, können wir natürlich nicht einfach sagen, dass die Mehrheit eine Minderheit einem Mehrheitsentscheid unterwerfen kann, wenn dieser Entscheid bedeutet, dass individuelle Grundrechte auf Selbstbestimmung, Unversehrtheit und Freiheit beeinträchtig wird. Aktuell tritt diese Überlegung ja bei der endlosen Debatte über die Impfpflicht auf (die Diskussion wird früher oder später weitergehen). Meiner Meinung nach steht es der Mehrheit der Geimpften nicht zu, die Minderheit der Ungeimpften zu einer Impfung zu zwingen. Allenfalls käme eine Güterabwägung nur in Frage, wenn die Impfung tatsächlich eine Fremdgefährdung ausschließen würde und von ungeimpften Personen tatsächlich eine Gefahr für andere Menschen ausgehen würde. Da die Impfung nach aktuellem Stand nur einen Eigenschutz gewährleistet und damit keine Gefährdung der Grundrechte von Geimpften durch Ungeimpften stattfindet, besteht kein Grund, einen Eingriff in die Selbstbestimmtheit von Angehörigen jener Minderheit vorzunehmen.

Wichtig ist hierbei festzuhalten: Minderheitenschutz in einem liberalen Staat umfasst eben nicht nur jene Minderheiten, die im Rahmen von Identitätspolitik definiert wird. Minderheitenschutz betrifft jede Minderheitenposition, die mit Demokratie und Rechtsstaat zu vereinbaren ist und somit auch die von Maßnahmengegner und ja, auch von jenen, die unter dem Querdenker-Banner unterwegs sind. In der Konsequenz heißt dies ebenso, dass Vertreter einer bürgerlichen Rechte ihre grundlegenden Rechtsgüter wahrnehmen können, ebenso auch Linke oder religiöse Vertreter. Eben aber nur solange, wie sie selbst keine anderen Rechtsgüter verletzen.

Und jetzt kommt der Unterschied

Die demokratische Aufgabe des Minderheitenschutzes findet jedoch dort seine Grenzen, wo es eben nicht nur darum geht, jenen Minderheiten Zusatzrechte und Privilegien zukommen zulassen und sie somit als elitäre Klasse zu identifizieren. Doch so wie ich es sehe geht der Trend in westlichen Staaten zunehmend dahin, sich ein Übermaß an Verantwortung anzugeignen und zum Lobbyisten für Minderheiten zu mutieren, die für ihre Interessen das Maximum herausholen möchten. Exemplarisch lässt sich ein solches Vorgehen an einem aktuellen in der Schweiz veranschaulichen:

Der mehrfach vorbestrafte schweizerisch-französische Autor Alain Soral wurde zu einer Gefängnisstrafe von 3 Monaten verurteilt, weil er eine Frau als „fette Lesbe“ bezeichnet hat. Grundlage für das Urteil bildet die Antirassismusstrafnorm, die im Jahr 2020 um die Strafbestimmung gegen die Diskriminierung von Homosexuellen erweitert wurde. Das Weltbild sowie frühere Aussagen des Verurteilten könnten unter Umständen beim Strafmaß miteingespielt haben. Ersteres wäre als ideologisches Urteil zu kritisieren, zweiter Fall negiert nicht die grundsätzliche Problematik, die ich mit solchen Gesetzgebungen gegen Diskriminierung, Hassverbrechen und Ähnlichem habe. Denn auch wenn echte Diskriminierung in einem Rechtsstaat nicht geschehen sollte, in dem Sinne, dass jemand wirklich gesellschaftliche Nachteile erleidet aufgrund bestimmter Merkmale, gehen die genannten Gesetze weit darüber hinaus und erreichen dadurch das Gegenteil dessen, was sie eigentlich anvisieren. Um konkret zu werden: Es bestehen in den meisten westlichen Ländern, so auch in der Schweiz, strafrechtliche Bestimmungen, die Beleidigungen, Verunglimpfungen und Herabwürdigungen einer Person sanktionieren.

Diese Normen sind dafür da, ausnahmslos jeden Menschen zu schützen, egal auf welche Weise eine Person in ihrer Würde verletzt wird. Worin zeigt sich nun der Unterschied darum, ob man jemanden ein Arschloch nennt oder eine fette Lesbe bezeichnet? Für den gleichen Tatbestand wird in einem Fall nun ein spezifisches Gesetz erlassen, das für eben diesen Bestand eine Strafverschärfung aufgrund der Intension einer Beleidigung vorsieht. Diese Strafverschärfung resultiert eben nicht nur daraus, dass Soral ein Wiederholungstäter ist, sie wird schon grundlegend in den Paragraphen festgelegt. Durch solch eine Gesetzgebung wird die Aussage getätigt, dass die Gefühle bestimmter Menschen als höher zu werten sind, weil sie eben einer Minderheit angehören. Obwohl bereits eine Gesetzgebung besteht, die allen Menschen gleichen Schutz gegen Angriff auf die persönliche Würde gewährt, bedarf es Zusatzgesetze, die gerade erst dadurch Gräben aufreißen und implizieren, dass doch nicht alle gleich sind. Dadurch sehe ich tendenziell bei solchen Anti-Diskriminierungsgesetzen die Gefahr, dass sich vor der Rechtsprechung eine Ungleichheit durchsetzt, die im Kern mit dem Wesen des Rechtsstaats nicht vereinbar ist.

Eine Heuchelei

Ähnliches lässt sich bei dem Konzept des Hassverbrechens feststellen, das in den Vereinigten Staaten als spezifischer Tatbestand gehandelt wird. Die Frage kommt auch hier auf, warum gerade ein Hassverbrechen hervorgehoben werden muss, wenn ein Verbrechen aus Hass gegenüber einer anderen Hautfarbe geschieht. Handelt es sich nicht um ein Verbrechen aus Hass, wenn jemand den Liebhaber seiner Frau ermordet, weil er einen Hass auf diesen Mann hegt? Geschehen Verbrechen gegen Regierungsvertreter nicht aus Hass auf die Regierung? Handeln Amokläufer nicht aus Hass auf die Gesellschaft oder auf ihre Schulkameraden? Hass ist omnipräsent in jeder Gesellschaft vertreten und zeigt sich in vielen Formen. Einen bestimmten Hass eine größere Bedeutung beizumessen muss schlicht als heuchlerisch deklariert werden. Werden Motivationen für negative Handlungen bis hin zum Verbrechen graduell unterschiedlich behandelt, fördert dies aus einem paternalistischen Ansinnen heraus nur den Gedanken, dass Menschen unterschiedlichen Schutz des Staates bedürfen und eben nicht den gleichen Anspruch auf dessen Stütze zur Bewahrung grundlegender Rechte haben. Dies erscheint mir nicht ganz dem Ansinnen einer Gesellschaft zu entsprechen, in der jeder gleichberechtigt ist.

Die fatale Konsequenz daraus

Nicht nur dass wir durch solch eine Handhabung des Kampfes gegen Diskriminierung Gefahr laufen, die Gleichheit vor dem Gesetz zu unterminieren, wir füttern damit einen nimmersatten Schlund, der immer mehr fordert. Welche Folgen letzten Endes anstehen, spiegelt sich in Fällen wie den von Kathleen Stock. Die Philosophin hat nur sachlich die Frage nach dem Unterschied von Transfrauen und Frauen auf Basis objektiver Kriterien gestellt mit dem Ergebnis, dass in den sozialen Netzwerken gegen sie Sturm gelaufen wurde. Von Beleidigungen bis zu Mordrohungen wurde die gesamte Klaviatur des fanatischen Aktivismus gespielt, was letztendlich dazu geführt hatte, dass diese Frau ihre Professur hat ruhen lassen.

Frau Stock (wie auch J.K Rowling in einem ähnlichen Szenario) hat objektiv gesehen nie jemanden beleidigt. Keine ihrer Aussagen geht als tatsächliche Beleidigung durch. Dennoch bezichtigten Aktivisten sie der aktiven Diskriminierung und gingen mit unlauteren Mitteln gegen sie vor, die schlicht als Psychoterror zu bezeichnen sind. Während Frau Stock niemanden in seinen Grundrechten verletzt, ihn an seinem Lebensstil gehindert hat und schlicht das Ego von Narzissten getroffen hat, die sich in ihren Gefühlen verletzt sahen, waren es die Protagonisten aus dem transaktivistischen Spektrum, die Frau Stock tatsächlich in ihren Grundrechten eingeschränkt haben. Auch gegen Rowling wird so biestig vorgegangen, was sogar in einer auf Tik Tok zelebrierten Bücherverbrennung gipfelte. Dieser Fanatismus, den diese Aktivisten an den Tag legen, ist so wie ich es sehe, die direkte Folge der zuvor beschriebenen Debatten, die den ersten Schritt bilden zu Gesetzgeben, die eine ideologische Unterscheidung in der Motivation von Tatbeständen vornehmen. Der Mensch ist nun einmal ein Wesen, das unersättlich ist und das für sich das Beste herausholen möchte. Das ist natürlich. Wer einer Person aufgrund ihrer Minderheitszugehörigkeit einen höheren Schutzanspruch zuspricht, der muss sich nicht wundern, wenn sie diesen gerne annehmen und die Grenzen ausloten, wie viel mehr noch geht. Und genau an diesem Punkt überschreiten wir die Linie, die den Minderheitenschutz von der Tyrannei der Minderheiten trennt. Mit letzteres haben wir es in den meisten Fällen zu tun, in der die Debatte über angeblichen Schutz von Minderheiten nach der Logik der Identitätspolitik abläuft.

Auch wenn wir etwa darüber debattieren, ob Mohammed Karikaturen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, haben wir bereit den demokratischen Konsens verlassen und das Recht auf freie Rede zur Sklaverei unter der Fron egozentrischer Selbstgefälligkeit verdammt. Es steht zu befürchten, dass die Gesetzgebung gegen Hassrede und Diskriminierung (und was man dafürhält) im Lauf der nächsten Jahre noch weiter verschärft wird. In der Schweiz werden im Zuge des Falls Soral erste Forderungen lauft. Ich denk, dass wir nicht mehr weit davon entfernt sind, dass sich Personen wie Rowling, Stock oder auch Abdel-Samad und Seyran Ates wegen böser Rede strafbar machen. In Deutschland sind wir immerhin schon soweit, zur Disposition zu stellen, dass bestimmte Bücher, Autoren und Verlage ohne justiziable Basis und rein aus ideologischen Gründen von Buchmessen ausgeladen werden, nur weil eine „Person of Colour“ diesen Anspruch erhebt. Davon aus ist es nur ein kleiner Schritt, bis zur rechtlichen Anpassung an das Gefühlsleben dieser Person. Und selbst wenn die staatliche Restriktion nicht so weit geht, so ändert das nichts an der Tatsache, dass die woken Jakobiner von heute sich bestens darauf verstehen, die modernen Kommunikationsmittel soweit zu nutzen, um sich gegen einzelne Personalien zu vernetzen und den moralischen Druck soweit auszuüben, bis eine Selbstdisziplinierung ganz im Sinne derer erfolgt, die diesen psychischen Zwang ausüben. Ja, ich wiederhole mich: Wir leben in einer tyrannischen Zeit. Die Tyrannei der Minderheiten.

Dazu passt abschließend noch diese Farce:

https://www.welt.de/wirtschaft/article238038307/Grundeinkommen-Palm-Springs-zahlt-aber-nur-an-Transgender-Personen.html

Mit Gleichberechtigung und Umgang auf einer Ebene hat dies nichts gemeint. Solche Maßnahmen sind Symptome eines schlimmen Krankheitsbildes, das man das Ressentiment nennt und das sich bereits in mehreren Beiträgen angesprochen habe. Machausübung und Zwang: Nur darum geht es.

Um also nochmal den direkten Unterschied zwischen den beiden im Text behandelten Minderheiten klar herauszustellen: Jemand, der sich nicht impfen lassen möchte, pocht schlicht darauf, sein Grundrecht der körperlichen Selbstbestimmung wahrzunehmen. Und da eine Impfung eben keine Fremdschädigung ausschließt, ist das altbekannte „die Freiheit endet dort, wo Rechte anderer beschnitten werden“-Argument obsolet. Diese Meinung muss also als Minderheitenschutz geltend gemacht werden. Wenn wir uns den identitätspolitischen Minderheiten widmen, so ist es natürlich eine Selbstverständlichkeit, dass diese vor Repressionen aufgrund ihres Lebensstils oder physischen Merkmalen bewahrt werden. Aber es besteht eben kein Grundrecht auf nicht verletzte Gefühle. Und das Verlangen, dass andere die eigenen Emotionen respektieren sollten ist ebenso wenig Teil des Minderheitenschutzes wie wenn man für sich reklamiert, dass eine Handlung gegen die Person schwerer wiegt nur aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Minderheit.

2 Kommentare zu „Wenn Minderheitenschutz zur Tyrannei der Minderheiten wird

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  1. Und wie ich wohl schon mal zum Ausdruck gebracht habe: Das Pendel schlägt immer in beide Richtungen aus. Und ich weiss, auf welcher Seite ich NICHT stehen werde.

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