Twitter ist nicht gerade dafür bekannt, ein Hort der gesitteten Debattenkultur zu sein. Doch von Zeit zu Zeit kommt der eine oder andere Hashtag auf, der selbst dort die Messlatte noch ein Stück tiefer legt. Aktuell: #BuschmannsTote. Durchstöbert man ein bisschen die Accounts, die mit diesem Hasthtag tweeten, kann man bereits erahnen, aus welcher Ecke die entsprechenden Posts kommen. Den Unterschied zwischen dem ebenfalls immer wieder in den Trends auftauchenden Links-„Liberalismus“ (der hier eine große Rolle einnimmt) und echtem Liberalismus werde ich an dieser Stelle nicht erörtern. Dem widme ich einen eigenen Beitrag. Vielmehr möchte ich die einmal mehr um sich greifende Heuchelei ins Visier nehmen und erörtern, warum das sogenannte Team Vorsicht und die Solidaritätspopulisten aus liberal-utilitaristischer Sicht keine Basis für ihren Populismus haben.
Eine Frage der Doppelwirkung
Sicherlich erinnern wir uns noch an #MerkelsTote, ein Hashtag, der im Zusammenhang mit Gewalttaten aufkam, die von Flüchtlingen begangen wurden und solchen, die sich als diese ausgaben. Polemisch war diese Parole ohne Zweifel, aber etwa so ganz unberechtigt? So oder so. Würde man denjenigen, die mit #BuschmannsTote daherkommen, #MerkelsTote entgegenstellen, dann wäre es keine Überraschung, dass man mit der größten Missbilligung zu rechnen hätte, zumal letztere Hashtag bereits seinen Ehrenplatz im rechten Pandämonium erhalten hat und sich somit in die Folge von Begriffen einreiht, die man nicht sagen darf, ohne dass man sofort als rechtsextrem gilt. Und wenn man jetzt sagt, dass man Merkel persönlich nicht die Schuld geben kann für die Begleiterscheinungen ihrer Einwanderungspolitik, warum sollte man Marco Buschmann oder generell der FDP die Schuld für Nebeneffekte ihrer Corona-Politik geben? Hier offenbart sich eine typische Ametrie, die dadurch entsteht, weil Handlungsmaßnahmen ohne klare ethische Grundlage bestimmt werden, sondern nur auf Basis simpler Moralisierung. Ich greife #MerkelsTote für die Gegenüberstellung auf, weil dieser Hashtag aus einer ähnlichen Motivation heraus entstanden ist wie #BuschmannsTote, nämlich politische Begleiterscheinungen mit einer Person zu assoziieren. Und die, die diese Motivation damals verteufelten, feiern sie nun, wenn es um liberale Entscheidungen in der Corona-Politik geht – und trotz dieser Ähnlichkeit steht der aktuelle Fall auf einem weniger gefestigten Fundament.

Zu berücksichtigen ist das Prinzip der Doppelwirkung. Die Doppelwirkung als Bestandteil der ethischen Debatte ist die legitime Grundlage, um Entscheidungen zu treffen, die später auch negative begleitende Folgen mit sich bringen, wenn diese Negativfolgen nur Nebeneffekte zu einem positiven Hauptzweck sind, aber nicht intendiert. Man könnte jetzt also sagen, dass Buschmann und Merkel beide eben einen ursprünglich guten Zweck mit ihrer Politik verfolgen bzw. verfolgten und diese Politik eben trotz der Nebeneffekte legitim ist. Doch braucht es dafür einen ethischen Argumentationsunterbau. Und vielleicht sind die beiden Fälle dann doch nicht zu vergleichen.
Ein Blick auf den Präferenzutilitarismus
Ich kann nicht sagen, dass ich alles gutheiße, was Peter Singer, laut einigen Behindertenverbänden „der gefährlichste Mann der Welt“ verfasst hat. Aber ich denke, dass einige seiner Ansätze zum Präferenzutilitarismus durchaus zu beachten sind – nicht als Alternative zum klassischen Utilitarismus, sondern eben als kleine Ergänzung, wenn komplexe Entscheidungen im Detail getroffen werden müssen. Dabei geht es darum, alle bei einer Entscheidung beteiligten Parteien und ihre Präferenzen zu berücksichtigen und eine Handlungsempfehlung daran zu beurteilen, wo die meisten Präferenzen von allen berücksichtigt werden. Innerhalb dieses Entscheidungsprozesses müssen wir natürlich ebenso die geltenden Rechtsgüter integrieren. Denn wenn es darum geht, eine Präferenz zu vernachlässigen, dann sollte diese objektiv einen geringeren Stellenwert als die bevorzugten Präferenzen einnehmen. Ich werde dies etwas veranschaulichen.
Fall 1: Merkels Entscheidung zur Grenzöffnung
Abzuwägen sind hierbei die Präferenzen von Flüchtlingen und Migranten, die sich Schutz und ein besseres Leben erhoffen sowie die der autochthonen Bevölkerung. Da es sich bei beidem um sehr heterogene Gruppen handelt, ist es nicht ganz einfach, alle Präferenzen zu eruieren. Aber wir können das Ganze etwas eingrenzen, wenn wir Asyl von Migration unterscheiden. Ersteres ist ein Grundrecht, das zweite nicht. Nun haben wir nachweislich seit 2015 eben nicht nur echte Asylberechtigte aufgenommen, sondern auch Menschen, die im eigentlichen Sinne schlicht Migranten sind. Und deren Anspruch auf ein Leben in Europa muss dann etwa zurückstecken hinter dem Anspruch der europäischen Bevölkerung auf Sicherheit. Und nein! Es geht hier nicht darum, Einwanderung pauschal zu verteufeln, aber die Art und Weise, wie diese durchgeführt wird, zu hinterfragen.

Völlig versagt hat der Staat etwa im Fall von Hussein K., Mörder der Maria L. Trotz Vorstrafen in Griechenland und Haft konnte er in Deutschland nochmal Asyl geltend machen und einmal mehr ein Schwerverbrechen begehen. Hierbei handelte es sich um eine eklatante Sicherheitslücke, die durch eine Politik der offenen Grenzen möglich war. Die Tat hätte man vermeiden können mit standardmäßigen und grundlegenden Sicherheitsprüfungen und der Umsetzung des Asylrechts im eigentlichen Sinne. Wäre Hussein K. tatsächlich asylberechtigt gewesen und davor auch nicht vorbestraft, dann hätte seine Präferenz mit der Sicherheitspräferenz von Maria L. oder nehmen wir eine beliebige Person her, gleichgesetzt werden müssen. Denn es wäre in beiden Fällen um Sicherheit, also um moralische Gleichwertigkeit gegangen. Aber allein, dass er kein Asylberechtigter im Sinne des Asylrechts war, sondern ein Migrant, hat seine Präferenzen schon mal nicht auf den gleichen Rang gehoben wie das Verlangen nach Sicherheit der deutschen Bevölkerung. Weil Einwanderung eben kein Grundrecht ist, nicht einmal ein Recht. Dass er dazu noch kriminell war, das hat seien Präferenz noch mehr entwertet und das hätte ihm eigentlich schon sein Recht auf ein Leben in Europa völlig entziehen sollen, da diese Person nachweislich eine potenzielle Gefahr für Leib und Leben war und ist. Sein Anspruch auf ein Leben in Europa, nur um gut leben zu können, hätte hier ungültig gemacht werden müssen, um dem Verlangen nach Sicherheit anderer involvierter Parteien entgegenzukommen. Solche Fälle wie die des Hussein K. gab es wiederholt. Und weil eben kein Präferenzabgleich erfolgte, kam es immer wieder dazu, dass Menschen in das Land kamen, die eben nicht ihr Anrecht auf Schutz geltend machen konnten, aber dieses Anrecht anderen genommen haben. Der ethisch gesehen niedrigere Anspruch erhebt sich in solchen Fällen über den höheren. Dieser Präferenzabgleich kann aber mit grundlegenden Staatlichen Registrierungs- und Kontrollmechanismen erfolgen, wie es die meisten Länder der Welt praktizieren. Kurz gesagt: Die Negativerscheinungen der Politik waren nicht nur Nebenerscheinungen im Sinne der Doppelwirkung, sondern waren direkter Bestandteil der bezweckten Politik. Und diese Folge resultierte aus einer niederen Präferenz heraus, zu der es weder durch das GG noch durch die allgemeinen Menschrechte eine Verpflichtung gab.
Fall 2: Die FDP setzt Lockerungen der Corona-Maßnahmen durch
Abgesehen mal davon, dass die neuen Vorgaben von der Ampel in Abstimmung erlassen wurden und es ohnehin lachhaft ist, nun einem Minister einen Hashtag zu widmen. Bei der Frage danach, ob gelockert werden soll oder nicht, muss ebenfalls ein Präferenzabgleich erfolgen. Und was dabei wichtig ist und was von der NoCovid-Fraktion gerne übersehen wird. Das GG setzt nicht den Gesundheitsschutz an oberster Stelle, sondern die Würde des Menschen, die sich aus allen anderen Artikeln zusammensetzt und letztendlich das Zusammenwirken verschiedener Grundrechte versinnbildlicht. Dazu gehören etwa das Recht auf Unversehrtheit, freie Entfaltung und die Freiheitsrechte an sich. Und wie oft auch Verteidiger einer restriktiven Maßnahmenpolitik dieses Mantra beschwören: Nein, die Unversehrtheit steht nicht über der Freiheit. Beides ist im Artikel 2 festgehalten und damit ranggleich. Daher sind auch die Präferenzausprägungen Freiheit und Unversehrtheit gleichwertig. Das heißt, wir müssen hier die Doppelwirkung betrachten und analysieren, welche Entscheidung die geringen Begleitwirkungen mit sich bringen. Natürlich kann man einfach sagen, dass die Todeszahl mit dem Fall der Maßnahmen steigt und damit den Fall als abgeschlossen betrachten. Da es aber nach wie vor nicht gesichert ist, dass die Impfung Corona ausrottet, Ansteckungen nach wie vor erfolgen können und es auch zu Impfdurchbrüchen kommt, hätten wir hiermit schon die theoretische Rechtfertigung, die Maßnahmen dauerhaft weiterlaufen zu lassen. Wann genau soll denn dann der Punkt kommen, an dem ein Freedom Day angebracht wäre? Dazu sollten sich die Maßnahmenverteidiger einmal festlegen, woran sie sich nun orientieren: an der Hospitalisierungsrate oder danach, wie stark die Long-Covid-Ausprägungen sind. Beide Gründe werden gerne willkürlich angeführt. Aber kann man bei der Hospitalisierungsrate zumindest noch das Argument geltend machen lassen, eine Überlastung der Intensivstationen zu vermeiden, um anderen Kranken und Unfallopfern zu helfen, so gilt dies wirklich nicht mehr für Long-Covid-Folgen. Da Omikron bereits signifikant harmloser wurde und zum großen Teil nur noch die vulnerablen Gruppen betrifft, die sich aber freiwillig durch eine Impfung schützen können, besteht kein Grund, in paternalistischem Eifer, jeden noch zusätzlich vor Long-Covid zu bewahren. Hier greift schlicht die Eigenverantwortung. Kommt das Argument auf, das Long-Covid-Patienten das Gesundheitssystem finanziell belasten, dann könnte man dies in allen möglichen Bereichen weiterführen und alles regulieren, was die Gesundheit potenziell belastet – der perfekte Nanny-Staat.

Also ja: Irgendwann muss die Lockerung erfolgen. Corona wird nicht verschwinden, aber eine Maßnahmenpolitik, die über Gebühr verlängert wird, schädigt Wirtschaft, kollektive Psyche und trägt auch grundlegend zur Entwertung des Freiheitsbegriffes bei. Das sind Wunden, die tief schlagen und die Seele einer Gesellschaft vergiften und die nicht so schnell vergehen. Berücksichtigen wir, was diese No-Covid-Politik mit Kindern macht, psychisch und bildungstechnisch, dann plädiere ich dafür, auch mal an die nächsten Generationen zu denken und die Folgen für eine Gesellschaft zu bedenken, in der zwei Jugendgenerationen von Bildungsmängeln, psychischen Problemen und einem völlig falschen Staatsverständnis, das nicht der Norm entspricht, durchzogen sind. Eine Gesellschaft, die geistig geschädigt ist, lässt sich schwer reparieren als eine, der etwas Fleisch abhandengekommen ist. Ja, das mag so manchem etwas zynisch vorkommen, aber der Staat hat nirgends, wirklich nirgends vorgeschrieben, dass der Schutz des Lebens über allem steht. Wie gesagt: Er ist gleichberechtigt mit der Freiheit. Und daher muss abgewogen werden. Und da die Kollateralschäden der restriktiven Maßnahmen längst den Punkt überschritten haben, an dem der Nutzen die Schäden überwiegt, kann die rigorose Politik nicht mehr lange weiterverfolgt werden.
Und wie gesagt: Jeder kann sich weiterhin freiwillig zum Eigenschutz impfen, Maske tragen, Abstand halten, auf große Partys verzichten oder sich ganz einsperren.
Fazit
Ich habe den MerkelsTote-Hashtag als Vergleich gekommen, weil er Negativbegleiterscheinungen einer bestimmten Politik einer Person zuschreibt und mit dem BuschmannsTote-Hashtag in der Intension übereinstimmt. Nur gilt die eine Parole gemeinhin als schlecht und die andere als gut, weil Solidarität und so und das andere ist ja eh nur rechtes Geschwafel. Ich wollte allerdings abseits jeder Moralisierung darlegen, warum #MerkelsTote durch eine ethische Betrachtung, in dem Fall unter utilitaristischen Gesichtspunkten, noch etwas mehr Substanz beigemessen werden kann als #BuschmannsTote. Denn dieser negiert schlicht die Realität der Güterabwägung und ordnet eine Präferenz den anderen unter, obwohl die Präferenzen gleichberechtigt sind. In dem einen Fall werden Grundrechte etabliert, die keine sind und im anderen Fall werden echte Grundrechte ignoriert. Wenn wir aber sachlich über ethisches Handeln urteilen wollen, dann müssen wir ganz ehrlich sein und schauen, welche Ansprüche bzw. Präferenzen tatsächlich gleichwertig sind im Sinne von Grundgesetz und Menschenrechte, denen unser Staatssystem zugrunde liegt. Wir können diese aber nicht einfach in ihrer Wertigkeit nach Willkür verschieben, wie es gerade in die persönliche Ansicht passt. Denn ansonsten ist der Rechtsstaat nichts mehr wert.
Hier zum Abschluss noch ein Beispiel, auf welchem Niveau sich sich #BuschmannsTote bewegt:

Nebenbei wird also noch etwas linksextremer Terror relativiert. Posts wie diese sind keine Seltenheit, was noch einmal Klarheit darüber verschafft, in welchem Milieu diese NoCovid-Agenda ausgebrütet wird. Mindestens also ist #BuschmannsTote also populistisch und moralisierend, oft demokratisch fragwürdig und darüber hinaus noch heuchlerisch und von der üblichen Doppelmoral durchsetzt.
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