Die Bürgerschaft Rostock hat sich auf Antrag der Parteien SPD, Grüne und Linke für ein Auftrittsverbot des Sängers Xavier Naidoo in der Stadthalle ausgesprochen. Ich werde an dieser Stelle erst gar nicht meine Meinung zu Xavier Naidoo sagen und wie ich zu seinen Thesen stehe, die er zuletzt verbreitet hat. Dies ist auch unnötig, da die Fragwürdigkeit dieser Aktion aus liberaler Sichtweise unabhängig davon festgestellt werden kann.
Die Moraljustiz setzt sich durch
Ein durch die Politik angeordnetes Verbot bzw. die Verweigerung einer Veranstaltung an einem Ort, der dem Gleichheitsgrundsatz verpflichtet ist, kann nur dann rechtens sein, wenn es handfeste Gründe gibt, dass sicher gegen strafrechtliche Normen verstoßen wird. Dies ist bei Xavier Naidoo aber nicht der Fall. Bis heute gibt es weder ein Strafverfahren, geschweige denn ein Urteil zu seiner Person – weder wenn es um Beleidigung oder Volksverhetzung geht. Somit war aus juristischer Sicht wohl alles von der Meinungsfreiheit gedeckt. Und ich gebe zu: Ich habe jetzt nicht geprüft, ob es Anzeigen gab. Aber so sehr wie Naidoo polarisiert hat, ist es wohl ziemlich sicher, dass es Versuche gab. So oder so: Es erging noch kein juristisches Urteil über Xavier Naidoo und gerade das neutrale Urteil der Judikative ist es, was einen liberalen Rechtsstaat auszeichnet. Es sind auch keine CD des Künstlers auf dem Index für Jugendgefährdende Medien oder sogar beschlagnahmt nach einem Paragraphen, wie es etwa Scheiben einschlägiger Bands aus dem NSBM-Spektrum sind. Welchen Grund gibt es also dann, Xavier Naidoo zu verbannen? Die Antwort nehme ich vorweg: keinen.
Was Grüne, SPD und Linke in der Bürgerschaft veranstalten ist eine Moraljustiz, die sich dem rechtsstaatlichen Status der Person Xavier Naidoo verweigern möchte. Die einzige Grundlage für das Auftrittsverbot ist die Moral. Aber Moral ist nun einmal rein subjektiv und wie möchte man nun objektiv beurteilen, was moralisch noch in Ordnung geht und was nicht? Wenn innerhalb des juristischen Rahmens eine solche Inquisition stattfindet, die auf Basis persönlicher Empfindungen entscheidet, was noch zulässig ist und welche Künstler auftreten dürfen, dann gibt es kein objektives Maß mehr. Was befindet sich schon außerhalb dieses moralischen Rahmens? Wo ist die Grenze? Hier gibt es einfach keine Klarheit. Die Linie kann nach Gusto verschoben werden, wie es beliebt und es die eigene Agenda erfordert. Ganz egal, ob es Xavier Naidoo, Michael Wendler oder auch eine linke Band wie Feine Sahne Fischfilet oder eine Death Metal Band mit extremen Splatter-Texten ist. Es ist unabhängig von der politischen Einstellung und des Empfindens von Ästhetik und Kunst, dass die Nichtzulässigkeit nicht von der individuellen Moral bestimmt werden kann, wenn man die Meinungsfreiheit und die Vertragsfreiheit bewahren will.
Apropos Vertragsfreiheit
Natürlich müssen Künstler und andere Personen der Öffentlichkeit mit Konsequenzen rechnen, wenn ihr Standpunkt gesellschaftlich nicht gut ankommt. Wenn Publikum und Partner sich freiwillig für sich entscheiden, sich von einer Person abzuwenden, weil sie aus ihrer individuellen Sichtweise nicht mit deren Standpunkt klarkommen, dann ist das völlig in Ordnung. Und wenn Xavier Naidoo und andere keine Partner mehr finden, dann haben sie Pech gehabt. Wenn es aber noch Menschen gibt, die dennoch eine Zusammenarbeit anstreben, dann haben sie gemäß der Vertragsfreiheit ebenso das Recht genauso wie Menschen für sich entscheiden können, auf Konzerte und andere Veranstaltungen zu gehen. Hier hat dann aber nicht die Politik zu intervenieren.
Mir ist selbstverständlich bewusst, dass es in diesem Fall nur um die Stadthalle Rostock geht und das Konzert über einen privaten Veranstaltungsort noch möglich ist, somit also kein direktes Auftrittsverbot besteht. Und jetzt könnte man sagen, dass die Stadt auch nur von ihrem Recht auf Vertragsfreiheit Gebrauch macht und Naidoo auslädt. Aber wenn die Stadt diesbezüglich dem Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet ist, wie die Stadtverwaltung verlauten lässt, und damit keine politische Meinung ausschließen darf, so bliebt dennoch kein sachlicher Grund für den Ausschluss Naidoos, wenn er juristisch nicht belangt ist. Das Agieren von SPD, Linke und Grüne lässt auf jeden Fall eine bestimmte Geisteshaltung erkennen. Wer so handelt, der würde, wenn er denn die Handhabe hätte, auch auf private Veranstalter einwirken. Ärgerlich ist zudem, dass die Absage dann so kommuniziert wird, als wäre sie der Wunsch der ganzen Stadt, obwohl sie nur aus dem Willen der Bürgschaft hervorgeht. Hier maßt sich ein elitärer Rat einmal mehr an, für die Gesamtheit zu sprechen. Die Jusos haben ja in der Vergangenheit ihren Standpunkt klargemacht und kämpfen noch immer gegen ein anstehendes Konzert in Mannheim, das eben privat veranstaltet wird. Hier wird klar, dass man durchaus bereit wäre, die berufliche Existenz Naidoos auch mit autoritären Mitteln zu zerstören, wenn es denn möglich wäre. Nach wie vor ohne eine objektive Basis. Und sollte GRR mal die Mehrheit haben und die Bundesregierung stellen, so wäre es ein Leichtes, entsprechende Gesetze auf den Weg zu bringen, um zulässige Kunst nach individuellen Moralvorstellungen zu definieren. Der Wille zur mehr Machtausübung und Zwang, wenn denn mehr Machtmöglichkeiten bestehen würden, lässt sich auf jeden Fall auf Grundlage der Moral erkennen. Es ist, wie es Nietzsche postulierte: Moral ist der Wille zur Macht, entweder im guten Sinne über sich selbst oder eben bezogen auf die Macht über andere im Kollektiv. Sie ist im letzteren Fall immer ein Mittel, um seine Interessen mit Gewalt durchzusetzen. Und ja, ich verstehe hier Gewalt als wörtlich genommen, da meiner Ansicht nach Moralisierung eine Form psychischer Gewalt ist.
Natürlich muss man Naidoo nicht mögen
Natürlich kann man auch gegen Naidoo demonstrieren. Man muss ihn nicht mögen und kann ihn sogar widerlich finden. Aber dieser unentwegte Versuch, auf Veranstalter einzuwirken ohne juristische Argumente ist Moralisierung in seiner schlimmsten Form. Die einzige liberale Lösung wäre: Anzeige erstatten. Hat Naidoo gegen strafrechtliche Normen verstoßen, dann ist dies Aufgabe der Justiz. Wenn nicht, dann kann man sich aufregen, aber niemand hat dann anderen reinzureden, wem er eine Bühne geben soll. Parolen wie „Rassismus ist keine Meinung“ lass ich nicht gelten, da dies zur Floskel verkommen ist, die man beliebig überall anwenden kann, um eine Meinung zu negieren.
Zum Abschluss möchte ich noch Ludwig von Mises zitieren, einen der bedeutendsten Vertreter des modernen Liberalismus:
„Der Liberalismus fordert Duldung auch offenbar unsinniger Lehren, wahnwitzigen Irrglaubens und kindlich-blöden Aberglaubens. Er fordert Duldung für Lehren und Meinungen, die er als der Gesellschaft schädlich und verderblich erachtet, für Richtungen, die er zu bekämpfen nicht müde wird. Denn das, was ihn veranlasst, Duldung zu fordern und zu gewähren, ist nicht die Rücksicht auf den Inhalt der zu duldenden Lehre, sondern die Erkenntnis, dass nur die Duldung den gesellschaftlichen Friedenszustand schaffen und bewahren kann, ohne den die Menschheit in Unkultur und in die Armut längstverflossener Jahrhunderte zurückfallen müsste. Den Kampf gegen das Dumme, das Unsinnige, das Irrige, das Böse führt der Liberale mit den Waffen des Geistes und nicht mit roher Gewalt und Unterdrückung.“
10. März 2020:
„Ich hab fast alle Menschen lieb. Aber was, wenn fast jeden Tag ein Mord geschieht, bei dem der Gast dem Gastgeber ein Leben stiehlt? Da muss ich harte Worte wählen, denn keiner darf meine Leute quälen.“
Diese Zeilen stammen aus einem kurzen Lied, das Xavier Naidoo in einem Video singt und auf der Plattform Telegram hochgeladen hat. Sofort entbrennt ein Shitstorm, weil sich der Mannheimer in dem Lied rassistisch gegen Flüchtlinge äußert.
Was um Himmelswillen ist an Fakten rassistisch?
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Bei Jesaja in der Bibel steht:
„Ihr sollt nicht alles Verschwörung nennen, was das Volk Verschwörung nennt“
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